AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Advoware Kanzleiakadmie

Geltungsbereich
Für alle Anmeldungen über unsere Advoware Kanzleiakademie gelten die nachfolgenden AGB.

Vertragspartner
Vertragspartner bei allen Anmeldungen, das heißt bei der Teilnahme an einer Onlineschulung sowie an kostenpflichtigen und kostenfreien Videokursen und Webinaren ist die advoware GmbH, An den Bahngleisen 10, 48356 Nordwalde (im Folgenden Veranstalterin).

Vertragsabschluss
Mit Einstellung der Schulungstermine auf unserer Kanzleiakademie Seite, geben wir ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über die Teilnahme an der gewählten Schulung ab. Der Vertrag kommt zustande, indem Sie sich durch Anklicken des Anmeldebuttons zu einer Schulung anmelden. Nach der Anmeldung erhalten Sie noch einmal eine Bestätigung per E-Mail. Damit ist der Vertrag zustande gekommen. Sofern es sich um einen Kurs handelt, der über ein einmaliges Entgelt besucht werden kann, werden die Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt und es gelten die Vertragsbedingungen des Zahlungsdienstleisters bezüglich Stornierung, Rückgabe und Vertragsabschluss.

Sofern der gebuchte Kurs Bestandteil der Flatrate der Advoware Kanzleiakademie ist, kommt ein Vertrag nach Rücksendung des unterschriebenen Angebots für die Flatrate der Kanzleiakademie zustande.

Begriffsbestimmung
Angemeldete und von der Veranstalterin rückbestätigte Personen zu der gewählten Schulung sind Teilnehmer/-innen (im Folgenden Teilnehmer).
Der/ die Referent/-in in der Schulung ist der/ der Dozent/-in (im Folgenden Dozent).

Unser Angebot

5.1.  Unser kostenpflichtiges Angebot richtet sich ausschließlich an gewerbliche Nutzer. Die Teilnahme von Privatpersonen im Sinne von § 13 BGB an den Schulungen ist ausgeschlossen.

5.2.  Videokurse, die Bestandteil der Flatrate für die Advoware Kanzleiakademie sind, können erst nach Buchung der Flatrate besucht werden. Die Kosten für die Flatrate belaufen sich bei Kunden von der Veranstalterin mit laufendem Advoware Supportvertrag auf 35 Euro (netto) monatlich für bis zu 10 Advoware Anwender. Sind in der Kanzlei mehr als 10 Advoware Anwender, erhöht sich der monatliche Preis um 10 Euro (netto). Für Nicht-Kunden der Veranstalterin ohne laufenden Advoware Supportvertrag belaufen sich die Kosten auf 45 Euro (netto) monatlich für bis zu 10 Anwender und erhöhen sich um 10 Euro (netto) monatlich bei mehr als 10 Anwendern.

5.3.  Auf https://kanzleiakademie.advoware.de können Interessierte die dort angebotenen Schulungen buchen. Teilnehmer sind verpflichtet, dort wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Teilnehmer, die bei der Anmeldung offensichtlich falsche Daten angegeben haben, können von der Veranstalterin von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

5.4.  Online Schulung (über https://kanzleiakademie.advoware.de/)

5.4.1. Bei den angebotenen Onlineschulungen handelt es sich um Videokurse. Videokurse sind voraufgezeichnete Schulungen, die mit Hilfe eines Internetbrowsers von den Teilnehmern gesehen werden können. Über ein geeignetes Kommunikationsmedium (Portal, Chat, Formular) können Teilnehmer zudem Fragen zu den Schulungen stellen.

5.4.2. Kurse, die nicht in der Flatrate oder kostenfreien Videokursen enthalten sind, können bis spätestens einen Tag vor Beginn des Webinars gebucht werden. Danach ist keine weitere Buchung mehr möglich.

5.4.3.  Der Teilnehmer gelangt während der Dauer des bestehenden Vertrages in einen individuellen Lernraum. Hier kann der Teilnehmer frei wählen, welche des ausgewählten Videokurse belegt werden.

5.4.4.  Bei Videokursen, die nicht in der Flatrate oder kostenfreien Videokursen enthalten sind und live gehalten werden, wird eine Mindestteilnehmerzahl von fünf Personen vorausgesetzt und die Höchstteilnehmerzahl auf 15 Personen beschränkt.

5.4.5.  Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden behält sich die Veranstalterin vor, den bereits angemeldeten Teilnehmer mehrere Ausweichtermine vorzuschlagen. Dasselbe gilt, wenn der Videokurs bereits die Höchstteilnehmerzahl erreicht hat. Es gilt das Prioritätsprinzip (siehe Stornierung Ziffer 9).

5.5.  Vor Ort Schulungen/ Individualschulungen

5.5.1.  Neben den auf der Webseite angebotenen Videokursen können alternativ als besondere Leistung individuelle Schulungen für Kanzleien vor Ort konfektioniert und durchgeführt werden.

5.5.2.  Individuelle Leistungen werden zu dem jeweiligen Angebot genannten Tages bzw. Stundensatz abgerechnet, wenn auf der Website kein Pauschalpreis angegeben ist.

5.5.3.  Tagessätze beziehen sich auf 8 Schulstunden von 45 Minuten plus 1-2 Stunden Vorbereitungszeit des Dozenten. Darüber hinausgehende Zeiten, insbesondere für Nachbereitungen, die sich aus der Vorortschulung ergeben, werden nach Aufwand zu den üblichen Stundensätzen je Dozent abgerechnet.

5.5.4.  Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet sind die in den Angeboten genannten Aufwände und Zeiten Schätzungen. Eine erkennbare, nicht unerhebliche Überschreitung des geschätzten ufwands teilt die Veranstalterin dem Teilnehmer mit.

5.5.5.  Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten des Dozenten trägt die Kanzlei, deren Mitarbeiter an der Schulung teilnehmen oder die Rechtsanwälte der Bürogemeinschaft.

5.5.6.  Eine Mindest- oder Höchstteilnehmerzahl wird hier nicht vorausgesetzt.

5.6. In House-Schulungen

5.6.1.  Die Veranstalterin bietet Inhouse-Schulungen an.

5.6.2.  Hier wird eine Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen vorausgesetzt und die Höchstteilnehmerzahl auf 15 Personen beschränkt. Es gilt Ziffer.5.3.4. und Ziffer 9)

5.6.3.  Erfrischungsgetränke sind enthalten. Ab einer Schulungsdauer von 6 Stunden sorgt die Veranstalterin auch für die übrige Verpflegung der Teilnehmer.

Rechte an den Schulungsunterlagen

6.1. Die Veranstalterin ist berechtigt jedoch nicht verpflichtet Schulungsunterlagen auszugeben und zum Download bereit zu stellen. 

6.2.  Sämtliche Rechte an Schulungsunterlagen verbleiben bei der Veranstalterin, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Werden zu den Schulungen Unterlagen ausgegeben, unterliegen diese dem Urheberrecht und dürfen insbesondere ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

6.3.  Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.4.  Die Schulungsgebühren gemäß der aktuellen Preisliste der Veranstalterin verstehen sich, sofern nicht als Teilnehmerpreis bezeichnet, pro Kanzlei, netto und der angegebenen Zeitdauer.

6.5.  Die Mehrwertsteuer wird nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zusätzlich berechnet.

6.6.  Werden Schulungsunterlagen bereitgestellt, sind diese ebenfalls in der Gebühr enthalten.

6.7.  Reise-/ Übernachtungs-/ und Verpflegungskosten werden gesondert berechnet.

6.8.  Eine nur zeitweise Teilnahme an der Schulung berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

Bezahlung

7.1.  Bei Buchung eines Kurses mit Einmalzahlung erhält die Kanzlei nach der Schulung eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist 14 Tage nach Rechnungseingang fällig und ohne Abzug auf das Konto der Veranstalterin zu überweisen. Die Veranstalterin behält sich vor für die Abwicklung der Zahlungs- bzw. Buchungsprozesse einen Zahlungsdienstleister, wie bspw. Digistore, zu verwenden.

7.2.  Bei Buchung der Flatrate für die Advoware Kanzleiakademie stellen wir Ihnen den unter 5.2 genannten Betrag monatlich in Rechnung. Als Zahlungsmethode wählen wir die in Ihren Stammdaten hinterlegte Zahlungsmethode.

7.3.  Wählt die Kanzlei die Zahlungsmethode Bankeinzug/SEPA-Lastschrift erfolgt die Abbuchung der Schulungsgebühr vom Konto der Kanzlei bzw. Bürogemeinschaft mit Abschluss der Buchung.

7.4.  Bei Erfolglosigkeit des Einzugs (etwa mangels Deckung oder unberechtigten Widerspruchs), gehen die von Dritten der Veranstalterin in Rechnung gestellten Transaktionskosten, mindestens jedoch 8 €, zu Lasten des Teilnehmers.

7.5.  Sofern Rechnungen überfällig sind werden eingehende Zahlungen zunächst auf eventuelle Kosten und Zinsen, sodann auf die Hauptforderung berechnet.

Vertragslaufzeit Flatrate für die Advoware Kanzleiakademie

8.1.  Die Vertragslaufzeit für die Flatrate beträgt 24 Monate mit einer gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende der 24 Monate.

8.2.  Bei Nicht-Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.

8.3.  Die Vertragslaufzeit beginnt zum nächsten Monatsersten nach Unterzeichnung des Angebots für die Flatrate der Advoware Kanzleiakademie.

Stornierung / Absage

Stornierung durch den Teilnehmer:

9.1.  Anmeldungen zu Onlineschulungen können bis zu 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt jedoch spätestens 7 Tage vor Schulungsbeginn eingeht werden 50% des Schulungspreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Seminarpreises berechnet. Die Veranstalterin ist jederzeit bereit, ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer zu akzeptieren.

9.2.  Vor-Ort-Schulungen/ Individualschulungen können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 7 Tage vor Beginn der Schulung wird der Auftragswert mit 50% berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme werden 100% des Schulungspreises berechnet. Was nicht rückgängig gemacht werden kann.

9.3.  Bei allen Stornierungsvarianten ist zu berücksichtigen, dass bereits von der Veranstalterin geleistete Leistungen an Dritte wie nach Absprache gebuchte Flüge, Bahnfahrten oder Übernachtungskosten, welche nicht mehr storniert werden können durch die Veranstalterin von der Kanzlei bzw. Bürogemeinschaften zu entrichten sind.

9.4. Der Kunde ist jederzeit berechtigt nachzuweisen, dass durch die Stornierung kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

Stornierungen durch die Veranstalterin

9.5.  Die Veranstalterin ist berechtigt, eine Schulung bis 14 Tage vor Schulungsbeginn ohne Begründung abzusagen oder räumlich zu verlegen und /oder andere Termine ersatzweise zu benennen.

9.6.  Die Veranstalterin behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Schulungsvertrag vor.

9.7.  Ein Rücktrittsrecht steht der Veranstalterin auch bei Nichterreichen der vom Schulungstyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, sowie bei Ausfall des Dozenten ohne Verschulden der Veranstalterin, insbesondere bei Erkrankung des Dozenten. Als unverschuldeter Ausfall des Dozenten gelten auch Umstände, die eine Anreise des Dozenten zum Seminarort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.

9.8.  Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Schulungsgebühren unverzüglich in voller Höhe zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen (siehe auch Ziffer 12).

Beachtung und Wahrung der Urheber- und Markenrechte
Die Inhalte der Internetpräsenz der Veranstalterin und die Inhalte der Schulungen sind urheberrechtlich geschützt. Es ist untersagt, während der Schulung oder des Webinars Screenshots oder Video-Captures anzufertigen. Etwaig veröffentlichte Kurs-Unterlagen dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung - egal ob in elektronischer oder gedruckter Form ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Veranstalterin zulässig. Alle im Webauftritt und in den Webinaren genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen den jeweiligen Bestimmungen des Kennzeichenrechts. Sofern Rechte Dritter betroffen sind, geschieht die Erwähnung rein illustrativ und erhebt keinen Anspruch an Rechten. Nur aufgrund der Nennung ist aber nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht geschützt sind.

Zugangslink
Der Zugangslink zu den Webinaren darf nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden. Die Zugangsdaten können personalisiert sein, so dass ein Rückschluss auf den Verletzer dieser Regel möglich ist. Sollte die Veranstalterin Kenntnis erlangen, dass ein Zugangslink öffentlich zugänglich gemacht wurde, so steht ihm ein Schadensersatz in Höhe der Teilnehmerentgelte der Zahl von Teilnehmern zu, um die die tatsächliche Teilnehmerzahl die Zahl der angemeldeten Teilnehmer übersteigt. Kanzleien haften für den Missbrauch durch ihre Mitarbeiter.

Eigene Vorhaltung geeigneter IT-Infrastruktur und Software
Der Teilnehmer hat für die Teilnahme am Videokurs die notwendigen technischen Voraussetzungen, wie beispielsweise Webbroser, Intenetzugang und Acrobat Reader®, herzustellen. Ist dies nicht der Fall und kann der Teilnehmer am Videokurs deshalb nicht teilnehmen, ist die Schulungsgebühr dennoch zu entrichten.

Haftung

13.1.  Die Veranstalterin gewährleistet, dass alle Schulungen mit angemessener Sorgfalt und sachgerecht durchgeführt werden. Sie haftet aber nicht dafür, dass durch die Teilnahme an den Webinaren und Schulungen bestimmte Qualifikationen erzielt werden können.

13.2.  Die Veranstalterin übernimmt keine Haftung für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Inhalte.

13.3.  Bei Ausfall einer Schulung ohne Verschulden der Veranstalterin, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung die Schulung

13.4.  Schadensersatzansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in vollem gesetzlichem Umfang. Die Haftung der Veranstalterin ist bei geringerer als grober Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die vorstehend genannte Haftungsbegrenzung gilt nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, so wie bei der Verletzung einer Pflicht deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Den Einwand des Mitverschuldens behält sich die Veranstalterin vor.

13.5.  Alle Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjähren im Fall der vertraglichen wie auch der außervertraglichen Haftung innerhalb eines Jahres, außer in Fällen des Vorsatzes oder bei Personenschäden.

13.6.  Weist die Durchführung der Veranstaltung wesentliche Mängel auf und hat die Veranstalterin dies zu vertreten, so kann die Veranstalterin nach ihrer Wahl die Schulung bzw. das Webinar ohne Mehrkosten innerhalb angemessener Frist wiederholen oder anbieten, die Veranstaltungsvergütung angemessen zu reduzieren. Voraussetzung ist eine Rüge, die schriftlich und unverzüglich zu erfolgen hat.

13.7.  Die Veranstalterin hat keinen Einfluss auf Gestaltung und Inhalte von Webseiten Dritter. Sollten auf Webseiten, die vom Veranstalter verlinkt sind rechtswidrige Inhalte zu finden sein, so wird er nach Kenntniserlangung der Rechtswidrigkeit dieser Inhalte unverzüglich die Links zu diesen Angeboten entfernen.

! Hinweis: Die Veranstalterin hält sich dauerhaft auf dem neuesten Stand. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich gerade bei beA-Schulungen ausdrücklich nicht um eine Rechtsberatung handelt und es wird ausdrücklich keine Zusicherung für die Richtigkeit des Inhalts abgegeben. Eine Haftung wird demnach ausgeschlossen.

Widerruf
Bitte beachten Sie, dass sich die Leistungen der Veranstalterin ausschließlich an Unternehmer nach § 14 BGB richten. Für Verbraucher werden keine Leistungen angeboten, sodass ein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen nicht besteht.

Datenschutz

15.1.  Die Veranstalterin fühlt sich dem Schutz von Kundendaten verpflichtet und wird diese nur soweit verarbeiten und erheben wie dies für die Erbringung der Schulungen erforderlich ist.

15.2.  Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Teilnahme an einer Schulung auch Daten erhoben und gespeichert werden. Dies dient vor allem dem Nachweis des Vertragsschlusses und Inanspruchnahme der Leistungen.

15.3.  Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber erforderlich ist. Wir nutzen für Teile der Leistungserbringung Dienstleistungen Dritter, z.B. Susell GmbH.

15.4.  Soweit eine Einwilligung zur Verwendung Ihrer Daten erforderlich ist, wird darauf hingewiesen, dass diese jederzeit für die Zukunft widerruflich ist. Die für die Durchführung und Abwicklung der Bestellung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden werden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen erhoben und verarbeitet.

Schlussbestimmungen

Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

16.1.  Erfüllungsort für die Zahlungen der Teilnehmer sowie sämtliche Leistungen nach diesem Vertrag ist der Sitz der Veranstalterin. Die Allgemeinen Bedingungen sowie die auf ihrer Basis abgeschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts (CISG).

16.2.  Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der Veranstalterin. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt. Die Veranstalterin hat allerdings das Recht den Teilnehmer auch an seinem Sitz zu verklagen.

Schriftformklausel

17.1. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung der Allgemeinen Bedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen sind schriftlich niederzulegen und von beiden Parteien zu unterzeichnen. Dies gilt ebenso für die Änderung dieses Schriftformerfordernis. Werden sie von Hilfspersonen der advoware GmbH erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn entweder die advoware GmbH hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.

17.2. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrages gelten als nicht getroffen worden. Bedingungen des Teilnehmers verpflichten den Veranstalter nicht.

Ansprechpartner und Kontakt
Als Ansprechpartner für alle Fragen, Wünsche und Probleme rund um Ihre Teilnahme sowie als Adressatin für alle auf Ihren Vertrag bezogenen Erklärungen steht Ihnen das Team der Veranstalterin unter academy_aw@stp.one zur Verfügung.